Geschäfts- und Vertragsbedingungen
§ 1 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Des weiteren gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Vorschriften der VOB Teil C, als vereinbart.
§ 2 Angebot und Preise
An das Angebot halten wir uns 2 Monate ab Angebotsdatum gebunden. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weiter vier Monate als Vertragspreise. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (großer oder kleiner als 0,75%) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85% je 1% Lohnkostenänderung. Das Angebot bleibt mit allen Teilen unser geistiges Eigentum.
Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden.
Eine Umsatzsteuererhöhung kann auch im nichtkaufmännischen Verkehr an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen auch Lieferungen erbringen, behalten wir uns hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhangende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Hohe unserer Forderung an uns ab.
§ 4 Witterung
Werden Arbeiten witterungsbedingt unterbrochen, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer Woche nach Beendigung des Wetterhindernisses.
§ 5 Gewährleistung
Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Für Mangel unserer Bauleistung, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht.
§ 6 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten für beide Telle der Ort unseres Betriebssitzes.
§ 7 Schriftform
Vereinbarungen, die vom Inhalt der VOB Teil B und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.